Markennutzung
Richtlinie zur Nutzung der Marke „intendons®“
Die Wortmarke „intendons®“ ist als europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen im Blatt für Gemeinschaftsmarken Nr. 2010/201 vom 26.10.2010 veröffentlicht.
Der Markenschutz dient dem Zweck, solche Verwendungen des Markennamens zu unterstützen, die ein positives Bild der Marke in der Öffentlichkeit aufbauen, verbreiten und vertiefen.
Die Inhaber der Marke stellen die Nutzung der Marke „intendons®“ jedem, ausdrücklich auch dem kommerziellen Nutzer unter dem Vorbehalt frei, dass der Nutzer die hier festgelegten Richtlinien für die Markennutzung einhält.
Voraussetzung für die Markennutzung ist in jedem Fall eine namentliche Registrierung des Nutzers auf www.intendons.com verbunden mit der Anerkennung der Geltung der vorliegenden Richtlinie.
Für alle Fälle der Markennutzung, die nicht eindeutig durch die vorliegende Richtlinie geklärt sind, ist eine individuelle Regelung mit dem Markeninhaber zu treffen.
Die Nutzung des Markennamens bleibt bei Einhaltung der folgenden Richtlinien lizenz- und kostenfrei.
- Die
Nutzung des Markennamens erfolgt ausschließlich in Verbindung mit Inhalten,
Angeboten oder Dienstleistungen, die sich aus der mit der Marke verbundenen Methode
ergeben. Der Markenname darf nicht als Firmen- bzw. Unternehmensname oder auch
als Teil davon verwendet werden soll.
- Alle
Verwendungsweisen, die nahelegen, die damit vom Nutzer verbundenen Leistungen
seien in irgendeiner Form vom Markeninhaber besonders authorisiert, lizensiert,
legitimiert oder qualifiziert sind zu unterlassen. Die gewählten Formulierungen
dürfen keine nicht vorhandene Partnerschaft oder Billigung unterstellen. Als verpflichtend vorausgesetzt
ist dagegen der Hinweis auf den Ursprung der Methode und die Übernahme der
Selbstverantwortung und der Haftung in Hinblick auf alle im Zuge der Markennutzung erbrachten Leistungen.
Beispiele für erlaubte und nicht erlaubte Verwendungsweisen:
a) „Original intendons®-Arbeit“ – nicht erlaubt, weil der Zusatz „original“ eine bestimmte Qualifizierung nahe legt;
b) „Arbeit nach der intendons®-Methode“ – erlaubt;
c) „intendons®-Coaching/Training“ – nicht erlaubt, weil die Wortbildung nahe legt, es handele sich um eine von der Marke besonders autorisierte Methode;
d) „Coaching/Training nach der intendons®-Methode“ – erlaubt.
- Der
Markenname darf nicht in einer Art und Weise oder in einem Umfeld genutzt
werden, welche/s dem guten Ruf der Marke schaden kann oder welche/s illegal ist
(gewalttätig, rassistisch, extremistisch, erotisch, irreführend oder anderer
illegaler Kontext).
- Der
Markenname darf nicht als Domainname, als Sub-Domain, als Tag-Line, als
Meta-Tag oder Ad-Word genutzt werden.
Beispiele für erlaubte und nicht erlaubte Verwendungsweisen:
a) „nutzer@intendons.xy.com“ – nicht erlaubt;
b) „intendons@nutzer.com“ – erlaubt;
- Bei
der Verwendung des Markennamens ist in geeigneter Weise darauf hinzuweisen,
dass die dies unter Einhaltung der hier vorgelegten Nutzungsrichtlinien erfolgt
und dass der Nutzer nicht Eigentümer, sondern Nutzer des Markennamens ist.
Geeignet und ausreichend ist z.B. der Satz: „Die Nutzung des Markennamens ‚intendons®‘ erfolgt unter Einhaltung der dafür geltenden Richtlinien“.
- Es
muss durch eindeutige Bezeichnung und Platzierung erkennbar sein, dass der
Markeninhaber nicht Eigentümer oder Betreiber der Seite, des Produktes oder
Angebots bzw. der Aktivität ist, welche/s das Markensignet trägt, und dass der
Markeninhaber diese weder besonders empfiehlt noch unterstützt.
- Der
Nutzer macht seine eigene Verantwortung und Haftung für alle von ihm mit dem Markennamen
verbundenen Angebote und Leistungsversprechen möglichst und vermeidet
allgemeine Formulierungen, die nahelegen, das Angebot als Markenangebot
misszuverstehen.
Beispiele für erlaubte und nicht erlaubte Verwendungsweisen:
a) „Wieder beweglich mit intendons®!“ – nicht zweckmäßig, da die persönliche Verantwortung des Nutzers nicht deutlich wird;
b) „Mehr Beweglichkeit durch Coaching/Training mit intendons®“ – zweckmäßig, da die persönliche Leistung des Nutzers genannt wird (Coaching/Training).
c) „Schmerzfrei mit intendons®“ – nicht zweckmäßig;
d) „Lernen Sie, mit intendons® Ihre Schmerzen zu lindern“ – zweckmäßig, da die Verantwortung des Nutzers deutlich wird.
- Der
Nutzer der Markennamens garantiert darüber hinaus für alle darunter abgegebenen
Leistungsversprechen eine 100%-ige Rückzahlung der dafür erhaltenen Zahlungen
und Honorare, im dem Falle, dass das von ihm gegebene Leistungsversprechen
nicht eingehalten werden kann. Er informiert seine Kunden darüber an geeigneter
Stelle.
Geeignet dafür ist z.B. die Formulierung:
„Für alle mit dem Markennamen intendons® verbundenen Leistungsversprechen, garantiere ich gemäß den Nutzungsrichtlinien der Marke bei Nichterreichung die Rückzahlung des Honorars in voller Höhe.“
- Der
Nutzer stellt den Markeninhaber von allen Haftungsansprüchen in Bezug auf alle
von ihm unter dem Markennamen für Dritte erbrachten Leistungen frei.
- Das
Markensignet darf in der Form verwendet genutzt werden, in welcher es zur
Verfügung gestellt wird. Farbe, Schriftart und Größenverhältnisse müssen
allerdings beibehalten werden.
- Das
Markensignet darf nicht verändert, überarbeitet, animiert oder in einer anderen
Weise modifiziert werden.
- Das
Markensignet muss auf dem genutzten Material deutlich sichtbar dargestellt
werden.
Es muss in angemessenem Rahmen von freiem Raum umrundet sein. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Markensignets-Styleguides einzuhalten.
- Nach
Aufforderung des Markeninhabers müssen Muster der Materialien, welche das
Markensignet beinhalten, dem Markeninhaber kostenfrei zur Verfügung gestellt
werden.
- In
Fällen, bei denen die freien Nutzungsmöglichkeiten nicht über die vorliegenden
Richtlinien hinreichend geklärt sind, sucht der Nutzer eine Klärung beim
Markeninhaber (info@intendons.com).
- Die
Nutzungsrichtlinien können jederzeit geändert werden. Der Nutzer akzeptiert die
zeitnahe Ankündigung von Änderungen der Nutzungsrichtlinien in einem
Newsletter, dessen Nutzung im freigestellt bleibt, als ausreichend.
- Bei Verletzungen der Nutzungsrichtlinien kann der Nutzer abgemahnt werden.


