Markennutzung

Harald Xander

Richtlinie zur Nutzung der Marke „intendons®“

Die Wortmarke „intendons®“ ist als europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen im Blatt für Gemeinschaftsmarken Nr. 2010/201 vom 26.10.2010 veröffentlicht.

Der Markenschutz dient dem Zweck, solche Verwendungen des Markennamens zu unterstützen, die ein positives Bild der Marke in der Öffentlichkeit aufbauen, verbreiten und vertiefen.

Die Inhaber der Marke stellen die Nutzung der Marke „intendons®“ jedem, ausdrücklich auch dem kommerziellen Nutzer unter dem Vorbehalt frei, dass der Nutzer die hier festgelegten Richtlinien für die Markennutzung einhält.

Voraussetzung für die Markennutzung ist in jedem Fall eine namentliche Registrierung des Nutzers auf www.intendons.com verbunden mit der Anerkennung der Geltung der vorliegenden Richtlinie.

Für alle Fälle der Markennutzung, die nicht eindeutig durch die vorliegende Richtlinie geklärt sind, ist eine individuelle Regelung mit dem Markeninhaber zu treffen.

Die Nutzung des Markennamens bleibt bei Einhaltung der folgenden Richtlinien lizenz- und kostenfrei.

  1. Die Nutzung des Markennamens erfolgt ausschließlich in Verbindung mit Inhalten, Angeboten oder Dienstleistungen, die sich aus der mit der Marke verbundenen Methode ergeben. Der Markenname darf nicht als Firmen- bzw. Unternehmensname oder auch als Teil davon verwendet werden soll.

  2. Alle Verwendungsweisen, die nahelegen, die damit vom Nutzer verbundenen Leistungen seien in irgendeiner Form vom Markeninhaber besonders authorisiert, lizensiert, legitimiert oder qualifiziert sind zu unterlassen. Die gewählten Formulierungen dürfen keine nicht vorhandene Partnerschaft oder Billigung unterstellen. Als verpflichtend vorausgesetzt ist dagegen der Hinweis auf den Ursprung der Methode und die Übernahme der Selbstverantwortung und der Haftung in Hinblick auf alle im Zuge der Markennutzung erbrachten Leistungen.
    Beispiele für erlaubte und nicht erlaubte Verwendungsweisen:
    a) „Original intendons®-Arbeit“ – nicht erlaubt, weil der Zusatz „original“ eine bestimmte Qualifizierung nahe legt;
    b) „Arbeit nach der intendons®-Methode“ – erlaubt;
    c) „intendons®-Coaching/Training“ – nicht erlaubt, weil die Wortbildung nahe legt, es handele sich um eine von der Marke besonders autorisierte Methode;
    d) „Coaching/Training nach der intendons®-Methode“ – erlaubt.
      
  3. Der Markenname darf nicht in einer Art und Weise oder in einem Umfeld genutzt werden, welche/s dem guten Ruf der Marke schaden kann oder welche/s illegal ist (gewalttätig, rassistisch, extremistisch, erotisch, irreführend oder anderer illegaler Kontext).

  4. Der Markenname darf nicht als Domainname, als Sub-Domain, als Tag-Line, als Meta-Tag oder Ad-Word genutzt werden.
    Beispiele für erlaubte und nicht erlaubte Verwendungsweisen:
    a) „nutzer@intendons.xy.com“ – nicht erlaubt;
    b) „intendons@nutzer.com“ – erlaubt;
      
  5. Bei der Verwendung des Markennamens ist in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die dies unter Einhaltung der hier vorgelegten Nutzungsrichtlinien erfolgt und dass der Nutzer nicht Eigentümer, sondern Nutzer des Markennamens ist.
    Geeignet und ausreichend ist z.B. der Satz: „Die Nutzung des Markennamens ‚intendons®‘ erfolgt unter Einhaltung der dafür geltenden Richtlinien“.
      
  6. Es muss durch eindeutige Bezeichnung und Platzierung erkennbar sein, dass der Markeninhaber nicht Eigentümer oder Betreiber der Seite, des Produktes oder Angebots bzw. der Aktivität ist, welche/s das Markensignet trägt, und dass der Markeninhaber diese weder besonders empfiehlt noch unterstützt.

  7. Der Nutzer macht seine eigene Verantwortung und Haftung für alle von ihm mit dem Markennamen verbundenen Angebote und Leistungsversprechen möglichst und vermeidet allgemeine Formulierungen, die nahelegen, das Angebot als Markenangebot misszuverstehen.
    Beispiele für erlaubte und nicht erlaubte Verwendungsweisen:
    a) „Wieder beweglich mit intendons®!“ – nicht zweckmäßig, da die persönliche Verantwortung des Nutzers nicht deutlich wird;
    b) „Mehr Beweglichkeit durch Coaching/Training mit intendons®“ – zweckmäßig, da die persönliche Leistung des Nutzers genannt wird (Coaching/Training).
    c) „Schmerzfrei mit intendons®“ – nicht zweckmäßig;
    d) „Lernen Sie, mit intendons® Ihre Schmerzen zu lindern“ – zweckmäßig, da die Verantwortung des Nutzers deutlich wird.
      
  8. Der Nutzer der Markennamens garantiert darüber hinaus für alle darunter abgegebenen Leistungsversprechen eine 100%-ige Rückzahlung der dafür erhaltenen Zahlungen und Honorare, im dem Falle, dass das von ihm gegebene Leistungsversprechen nicht eingehalten werden kann. Er informiert seine Kunden darüber an geeigneter Stelle.

    Geeignet dafür ist z.B. die Formulierung:
    „Für alle mit dem Markennamen intendons® verbundenen Leistungsversprechen, garantiere ich gemäß den Nutzungsrichtlinien der Marke bei Nichterreichung die Rückzahlung des Honorars in voller Höhe.“
      
  9. Der Nutzer stellt den Markeninhaber von allen Haftungsansprüchen in Bezug auf alle von ihm unter dem Markennamen für Dritte erbrachten Leistungen frei.

  10. Das Markensignet darf in der Form verwendet genutzt werden, in welcher es zur Verfügung gestellt wird. Farbe, Schriftart und Größenverhältnisse müssen allerdings beibehalten werden.

  11. Das Markensignet darf nicht verändert, überarbeitet, animiert oder in einer anderen Weise modifiziert werden.

  12. Das Markensignet muss auf dem genutzten Material deutlich sichtbar dargestellt werden.
    Es muss in angemessenem Rahmen von freiem Raum umrundet sein. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Markensignets-Styleguides einzuhalten.
      
  13. Nach Aufforderung des Markeninhabers müssen Muster der Materialien, welche das Markensignet beinhalten, dem Markeninhaber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

  14. In Fällen, bei denen die freien Nutzungsmöglichkeiten nicht über die vorliegenden Richtlinien hinreichend geklärt sind, sucht der Nutzer eine Klärung beim Markeninhaber (info@intendons.com).

  15. Die Nutzungsrichtlinien können jederzeit geändert werden. Der Nutzer akzeptiert die zeitnahe Ankündigung von Änderungen der Nutzungsrichtlinien in einem Newsletter, dessen Nutzung im freigestellt bleibt, als ausreichend.

  16. Bei Verletzungen der Nutzungsrichtlinien kann der Nutzer abgemahnt werden.